Beitragsveranlagung
Abwasserverband Wehretal-Sontratal

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I. Rechtsgrundlagen

a) Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG) vom 12. Februar 1991 (BGBl. I. S. 405)

b) Satzung des Abwasserverbandes Wehretal-Sontratal i. d. F. der Bekanntmachung vom 15. Februar 1995

II. Allgemeine Beitragsgrundsätze

Die Verbandsmitglieder haben dem Verband die Beiträge zu leisten, die zur Erfüllung seiner Aufgaben und seiner Verbindlichkeiten und zu einer ordentlichen Haushaltsführung erforderlich sind. Die Beiträge bestehen in Geldleistungen. Sie sind öffentliche Abgaben.

Die Beiträge verteilen sich auf die Verbandsmitglieder im Verhältnis der Vorteile, die ihnen durch die Aufgaben und die übernommenen Verpflichtungen des Verbandes erwachsen. Für die Festlegung des Beitragsmaßstabs reicht eine annähernde Ermittlung der Vorteile und Kosten aus. Die Grundsätze für die Beitragsbemessung sind in der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes zu regeln. Sie werden damit von den gewählten Vertretern der Verbandsgemeinden in der Verbandsversammlung beschlossen.

II. Satzungsrechtliches Beitragsverhältnis

In unserer Satzung hat die Verbandsversammlung geregelt, dass  die jährlich im Haus- haltsplan des Verbandes festgesetzte Gesamtsumme der Beiträge aller fünf Verbandsgemeinden nach folgendem Beitragsverhältnis aufgeteilt wird:

     1. Ein Teilbetrag in Höhe von 30 % nach dem sich ergebenden Verhältnis der eingeleiteten Abwassermenge des Verbandsmitgliedes (Einzelmenge) zur Gesamtmenge und

     2. ein Teilbetrag in Höhe von 70 % nach dem sich ergebenden Verhältnis der mit dem  jeweiligen durchschnittlichen Verschmutzungs- grad des einleitenden Verbandsmitgliedes gewichteten Einzelmenge (Einzelbelastung) zur Gesamtbelastung (Summe der Einzelbelastungen). Der Verschmutzungsgrad ergibt sich aus den oxidierbaren Stoffen im Chemischen Sauerstoffbedarf (CSB).

Weiterhin hat unsere Verbandsversammlung in der Satzung festgelegt, dass das Messverfahren durch den Verbandsvorstand bestimmt wird.

 

 

III. Messverfahren und praktische Durchführung

Die Abwassermenge in unserem Verbandsgebiet wird an fünf Messstellen kontinuierlich - rund um die Uhr - durch induktive Durchflußmengenmesser (IDM) erfasst.

Alle Messstellen sind mit automatischen Probeentnahmegeräten ausgestattet, die wiederum rund um die Uhr Abwasserproben mengenproportional entnehmen. Zweimal in der Woche werden diese Proben in unserem Labor hinsichlich ihres CSB-Verschmutzungsgrades ausgewertet.

Die Belastung des einzelnen Verbandsmitgliedes wird nicht nach einem einfachen rechnerischen Durchschnitt ermittelt, sondern nach der gewichteten Methode, d. h. es wird für den jeweiligen Probezeitraum  die CSB-Schmutzfracht unter Berücksichtigung der eingeleiteten Abwassermenge ermittelt. Es versteht sich von selbst, dass bei einer in unserem Verband  überwiegenden Einleitung von Mischwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) bei den jeweiligen Witterungs- situationen (Trocken- oder Niederschlagswetter, Schneeschmelze) sehr unterschiedliche Ergebnisse anfallen.

Alle technischen Messeinrichtungen werden fernüberwacht, so dass Störungen relativ schnell vom Verbandspersonal behoben werden können.

Obwohl dieses Messverfahren seit nunmehr schon über 25 Jahre praktiziert wird und der Verbandsvorstand die Bestimmungen für das Messverfahren aufgrund der gewonnenen praktischen Erkenntnisse fortgeschrieben hat, wurde das gesamte Beitragsveranlagungssystem aufgrund einer Klage eines Verbandsmitgliedes auf den Prüfstand der Rechtsprechung gebracht. Mit dem rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel vom 12. Juni 2002 - 6 E 3247/00 - wurde entschieden, dass sowohl alle satzungsrechtlichen Regelungen des Abwasserverbandes Wehretal-Sontratal als auch das vom Ver- bandsvorstand geregelte Messverfahren mit höherrangigem Recht im Einklang stehen und deshalb die Klage voll abzuweisen war.

Die nachstehende Tabelle zeigt für das Veranlagungsjahr 2009 mit Stand vom 24.09.2009 das voraussichtliche  Beitragsverhältniss:

 

Wehretal

Waldkappel

Ringgau

Meißner

Sontra

Menge:   7,50 %Menge:     8,71  %Menge:   9,35 %Menge:   2,55 %Menge:   1,89 %
CSB: 35,59 % CSB:     14,18 %CSB:    11,22 %CSB:      4,46 %CSB:      4,54 %
Insg.:     43,09 %Insg.:      22,89 %Insg.:     20,57 %Insg.:       7,01 % Insg.:       6,43 %

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