Informationen zum Recht und zu den Organen

 
 

Allgemeines zum Recht

 

Der Abwasserverband Wehretal-Sontratal ist ein Wasser- und Bodenverband, der seine Rechtsgrundlage im 

Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG) vom 12. Februar 1991 (BGB. I. S. 405) hat.

Er ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts in Form einer Personalkörperschaft, der fünf Gemeinden als Mitglieder angehören.

Der Verband hat das Recht auf Selbstverwaltung, die von seinen Organen wahrgenommen wird. Der Verband hat zwei Organe und zwar:

          1. die Verbandsversammlung und

          2. den Verbandsvorstand.

 

Verbandsversammlung

 

Die Verbandsversammlung besteht aus Vertretern der Mitgliedsgemeinden, die von den Vertretungskörperschaften (Gemeindevertretungen bzw. Stadtverordnetenversammlungen)  auf die Dauer der allgemeinen Kommunalwahlperiode (z. Zt. vom 1.04.2006 bis 31.03.2011) gewählt worden sind.

Unsere Verbandsversammlung hat insgesamt 15 Vertreter, die alle Angehörige einer Partei oder Wählergemeinschaft sind. Dem kommt  jedoch im Verband keine Bedeutung zu, da es in einem Wasser- und Bodenverband (im Gegensatz zu kommunal-rechtlichen Zweckverbänden) gesetzlich keine parteipolitische Bindung in Fraktionen gibt.

Die Vertreter aller politischen Richtungen einer Verbandsgemeinde müssen in der Verbandsversammlung eine einheitliche Meinung zur Abstimmung vertreten, da sonst die Stimmen ihrer Gemeinde nicht gewertet werden (System Bundesrat). Dadurch wird in der Praxis eine stark sach- und fachbezogen orientierte Arbeit in der Verbandsversammlung gefördert. 

Die Verbandsversammlung ist das oberste Organ des Verbandes und beschließt über alle wichtigen Angelegenheiten, so insbesondere über die Satzung, die Aufgaben des Verbandes und den jährlichen Haushaltsplan.

 

Mehr Informationen zur rechtlichen Organisation des Verbandes sehen Sie

hier in unserer Satzung!

 

Verbandsvorstand

 

Der Verbandsvorstand ist das Verwaltungsorgan des Verbandes. Er hat über alle Angelegenheiten zu beschließen, die nicht gesetzlich oder nach der Satzung der  Verbandsversammlung oder dem Verbandsvorsteher vorbehalten sind. Dazu gehören z. B. Personalangelegenheiten und die Beschlussfassung über die Rechtsgeschäfte mit einem Wert von über 5.000,-- €.

Seine Mitglieder werden von der Verbandsversammlung auf fünf bzw. sechs Jahre (Verbandsvorsteher)  gewählt, wobei es keine besonderen Voraussetzungen für die Wählbarkeit gibt. Die Verbandsversammlung ist bei der Auswahl der Vorstandsmitglieder völlig frei. Das hat den großen Vorteil, dass auch Personen mit besonderem technischem oder verwaltungsmäßigen Sachverstand  gewählt werden können. Der Verbandsvorstand besteht aus dem Verbandsvorsteher, zwei Stellvertreten- den Verbandsvorstehern und sechs Beisitzern, die alle ehrenamtlich tätig sind.

 

Verbandsvorsteher

 

Eine herausgehobene Stellung im Verband und in beiden Verbandsorganen hat nach dem Willen des Bundesgesetzgebers der Verbandsvorsteher.

Er ist sowohl Vorsitzender der Verbandsversammlung als auch des Verbandsvorstandes. Allerdings hat er in der Verbandsversammlung kein Stimmrecht. Der Verbandsvorsteher vertritt den Verband gerichtlich und außergerichtlich. Er ist Leiter der Verbandsverwaltung und Dienstvorgesetzter aller hauptberuflich beschäftigten Mitarbeiter des Verbandes. Er bereitet die Beschlüsse des Verbandsvorstandes vor und führt sie eigenverantwortlich aus. Alle laufenden Verwaltungsangelegenheiten werden in der Regel von dem Verbandsvorsteher ohne Beteiligung anderer Verbandsorgane entschieden und umgesetzt. Er hat den Verbandsorganen aber regelmäßig über alles Wesentliche zu berichten.

 

Betriebsleitung

 

Die Betriebsleitung besteht aus hauptberuflich tätigen Mitarbeitern, die neben einer handwerklichen Berufsqualifikation zusätzlich den Abschluss des staatlich anerkannten Ausbildungsberufs "Ver- und Entsorger" bzw. "Fachkraft für Abwassertechnik" erworben haben.

 

Nölke, Günter     -    Betriebsleiter

Siebert, Jürgen     -     komm. stellv. Betriebsleiter

 

 

Mitglieder der Verbandsorgane

 

Verbandsversammlung

 

Gemeinde Wehretal

Schlarbaum, Ralf

Stv. Neuser, Dieter
Kistner, Jochen Stv. Schomerus, Sabine
Wagester, Jürgen Stv. Großkurth, Erika
Rauschenberg, Joachim Stv. Roth, Carmen
Becker, Harald Stv. Letsch, Harald

Gemeinde Ringgau

Kalck, Karl-Heinrich

Stv.Ronshausen,Heinrich
Schmidt, Claus Stv. Ebeling, Manfred
Neusüß, Willi Stv. Küch, Gustav

Gemeinde Meißner

Hupfeld, Andreas

Stv. Schulze, Mathias
Bartnig, Karl-Heinz Stv. Lenz, Walter

Stadt Waldkappel

Brandl, Siegfried

Stv. Adam, Reiner
Hellwig, Lothar Stv. Mengel, Günter
Sennhenn, Heinrich Stv. Lenz, Reinhard

Stadt Sontra

Schellhase, Wilfried

Stv. Rabe, Wilfried
Sennhenn, Lothar Stv. Trube, Andreas

 

Verbandsvorstand

 

Schleicher, Bernd Verbandsvorsteher
Müller, Dietrich I. Stv. Verbandsvorsteher
Jakob, Helmut II. Stv. Verbandsvorsteher
Bodenstein, Günter Beisitzer
Rimbach, Anneliese Beisitzerin
Schreiber, Dieter Beisitzer
Sennhenn, Reinhard Beisitzer
Junghans, Friedhelm Beisitzer
Fahrenbach, Frank Beisitzer

 

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